Mit dieser Regel wird festgelegt, wie viele Punkte eine Flächeneinheit während der Entwicklung der Tonwerte auf dem gedruckten Stück haben soll. Die Bildschirme haben unterschiedliche Bereiche. Die verschiedenen Siebbereiche reichen von 60 (sechzig) Zeilen pro Zoll für den Zeitungsdruck bis zu 150 (einhundertfünfzig) Zeilen für den Druck von gestrichenem Papier. Im Allgemeinen reichen die versetzten Halbtöne zum Drucken auf Oberflächen von etwa 133 (einhundertdreiunddreißig) Zeilen bis 200 (zweihundert) Zeilen.